
Unser Nachbar Baden-Württemberg ist mit 9 Universitäten, 27 Fachhochschulen, 6 Pädagogischen Hochschulen, 9 künstlerischen Hochschulen, 9 Berufsakademien, 7 nichtstaatlichen jedoch staatlich anerkannten wissenschaftlichen Hochschulen und 11 nichtstaatlichen jedoch staatlich anerkannten Fachhochschulen das hochschulreichste Land der Bundesrepublik. Ferner unterhalten die Kirchen insgesamt 3 Hochschulen für Kirchenmusik und zwar in Heidelberg (Evangelische Landeskirche in Baden), Tübingen (Evangelische Landeskirche in Württemberg) und Rottenburg am Neckar (Diözese Rottenburg-Stuttgart). Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. unterhält in Baden-Württemberg insgesamt 14 Institute und Einrichtungen.
Baden-Württemberg war in der Bundesrepublik führend, was die Einführung von Studiengebühren angeht. Der aktuelle Wissenschaftsminister Frankenberg (CDU, Ex-Rektor Uni Mannheim) ist schon immer - wie im Prinzip schon sein Vorgänger von Trotha - für Studiengebühren vom ersten Semester an gewesen.
Nun wird in Baden-Württemberg laufend bei der Studiengebühr nachgebessert. Nachbessern bedeutet hier, dass laufend Milderungen eingebaut werden. Sie treffen zwar nicht das Gros der Studierenden und helfen auch nicht wirklich Chancengleichheit beim Zugang zum Studium herzustellen. Trotzdem sind sie ein Signal dafür, dass die Diskussion über die Abschaffung der Studiengebühren in unserem Nachbarland noch nicht zu Ende sind und der politische Druck auf diesen Unsinn zunimmt. Möglicherweise sieht man mittlerweile auch ein, dass es bei einem einbrechenden Arbeitsmarkt besser ist, die Menschen studieren zu lassen statt ihnen Arbeitslosengeld zu leisten.
Mitte Dezember 2008 wurde nun das "Zweite Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich" verabschiedet. Es enthält auch einige Änderungen in Sachen Studiengebühren. So können nun Studierende mit Kindern bis 14 Jahre (vorher war die Grenze 8 Jahre) von der Gebühr befreit werden und auch die Geschwister-Regelung wurde etwas freundlicher gestaltet.
Die Allgemeine Studiengebühr beträgt je Semester € 500, dazu kommt noch ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro. Bis zum Wintersemester 2006/2007 gab es auch noch Langzeitstudiengebühren (bei einem Studium ab dem 4. Semester über der Regelstudienzeit) in der Höhe von 510 Euro. Dieser Schildbürger-Aufschlag von 10 € wird aber wohl einer Verwaltungsreform zum Opfer gefallen sein, wie man sich unschwer denken kann. Nun gibt es auch besondere Regelungen über die Rückzahlung bei Abbruch des Studiums und verbesserte Bestimmungen wenn Geschwister studieren und auch wenn man bereits für Kinder (bis 14 Jahren) sorgen muss.
Mehr:
Studis Online: Befreiung / Ausnahmen von Studiengebühren in Baden-Württemberg - Stand: 16.01.2009
Linkliste Hochschulen Baden-Württemberg
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