
In seinem Urteil vom 22. Dezember 2008 (Rechtssache C-161/07) vertrat der Gerichtshof den Standpunkt, dass Österreich seinen Verpflichtungen aus Artikel 43 EG-Vertrag nicht nachgekommen ist. Auf ein Schreiben der Kommission hin, in dem sie Österreich um Angaben zu den zur Durchführung des EuGH-Urteils ergriffenen Maßnahmen bat, teilte die österreichische Regierung mit, dass ein EU-konformer Gesetzentwurf ausgearbeitet worden sei und im nationalen Parlament erörtert werde. Die Kommission kann nur feststellen, dass ein nicht verabschiedeter Gesetzestext nicht als eine geeignete Maßnahme angesehen werden kann, um dem EuGH-Urteil gegen Österreich vom Dezember 2008 nachzukommen. Auch hat die österreichische Regierung keinen genauen Zeitplan für die Annahme dieses Textes vorgelegt. Folglich hat die Kommission beschlossen, Österreich ein Aufforderungsschreiben gemäß Artikel 228 EG-Vertrag zukommen zu lassen.
Der Sachverhalt ist aus österreichischer Sicht recht eindeutig: Österreich kommt aus einer fremdenfeindlichen Haltung dem EU-Vertrag nicht nach und will die Bürger und Unternehmen aus den neuen Mitgliedsstaaten aus eben diesem einen Grunde behindern. Nicht nur (vertrags)treulos, sondern ein regelrechter Skandal.
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