Direkte Demokratie in Vorarlberg wagen: FPÖ schreibt von den Sozialdemokraten ab!

Der Vorarlberger SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch unterstützt den Selbständigen Antrag der Freiheitlichen, in dem die Landesregierung ersucht wird, sich für eine entsprechende Anpassung des Gemeindegesetzes, des Landes-Volksabstimmungsgesetzes sowie der Landesverfassung einzusetzen, damit der Zugang zu den Instrumenten der direkten Demokratie erleichtert wird.

Copy & Paste.
Freilich wird damit nicht erwähnt, dass die FPÖ damit nichts anderes getan hat als den Vorschlag des Dornbirner Stadtrates Werner Posch abzuschreiben, dem sie - als sie noch nicht aus der Landesregierung gefeuert worden waren - die notwendige aufmerksamkeit und Zustimmung versagten.


Die Argumentation von Werner Posch.
Für die Vorarlberger Sozialdemokraten stellt die derzeitige Rechtsgrundlage im Volksabstimmungsgesetz eine zu große Hürde dar, um eines der drei direkt-demokratischen Instrumente (Volksbegehren, Volksabstimmung und Volksbefragung) auf kommunaler Ebene initiieren zu können. Vorarlberg könnte in dieser Hinsicht eine Vorreiterfunktion übernehmen, denn die direkte Demokratie ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern – etwa der Schweiz – allgemein etwas unterentwickelt.

In Baden-Württemberg (D) etwa würden 10 Prozent der Wahlberechtigten oder höchtens 2.500 Unterschriften bei Gemeinden mit nicht mehr als 50.000 Einwohnern reichen. Bayern (D) sei mit nur 7 Prozent der Gemeindebürger am bürgerfreundlichsten, stellt Posch einen Vergleich an. Während also auf Landesebene die Hürden der direkt-demokratischen Instrumente durchaus akzeptabel sind (ca. 2 Prozent der Wahlberechtigten bei Volksbefragungen und Volksbegehren sowie ca. 4 Prozent der Wahlberechtigten bei Volksabstimmungen), sind sie auf kommunaler Ebene mit 20 Prozent sehr hoch.

Verhinderung und Behinderung.
Gemäß derzeit geltendem Volksabstimmungsgesetz müssen Volksbegehren auf kommunaler Ebene nämlich erst dann behandelt werden, wenn ein Fünftel der Bürger der Gemeinde dies verlangt. Ebenso ein Fünftel der Bürger kann – neben der Gemeindevertretung – eine Volksabstimmung verlangen. Und wiederum 20 Prozent der Bürger einer Gemeinde oder die Gemeindevertretung müssen einer Volksbefragung zustimmen.

Am Beispiel meiner Stadt Dornbirn sei dies demonstriert: Bei rund 32.000 Wahlberechtigten in Dornbirn müssen etwa 6.500 Bürger der Stadt einen Antrag auf eine Volksabstimmung stellen. Das ist eindeutig zu viel und eine Behinderung, wenn nicht gar Verhinderung der sonst so gerne zitierten Bürgerbeteiligung. Die Senkung der derzeit erforderlichen Bürgerunterschriften von 20 Prozent der Wahlberechtigten auf zumindest 10 Prozent ist somit dringend angesagt, wenn man ernsthaft mehr direkte Demokratie mit einer stärkeren Beteiligung der Bürger am Gemeindegeschehen erreichen will.

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