Tätigkeitsbericht 2009 des Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltes Land als Download

"Der Kinder- und Jugendanwalt hat der Landesregierung jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die hierbei gesammelten Erfahrungen zu übermitteln.“ Dieser im § 26 Landesjugendwohlfahrtsgesetz normierten Informations- und Berichtspflicht kommt der Kinder- und Jugendanwalt des Landes Vorarlberg mit der Vorlage des Tätigkeitsberichts über das Jahr 2009 nach.

Das Jahr 2009 stand im Mittelpunkt zweier Jubiläen:
Beschluss der UN -Vollversammlung 1989: Konvention über die Rechte des Kindes
Beschluss des Nationalrats 1989: Absolutes Gewaltverbot in der Erziehung
Zusätzlich sorgte die beabsichtigte, letztlich aber gescheiterte Verankerung der Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung dafür, dass über die Rechte von Kindern äußerst umfangreich berichtet und sehr ausführlich diskutiert wurde.

In Vorarlberg war die Vorlage des Rechnungshofberichts über den Vollzug der öffentlichen Jugendwohlfahrt Auslöser für intensive öffentliche und politische Diskussionen. Zu diesen und auch anderen Themen und der Tätigkeit des Kinder- und Jugendanwalts
findet der interessierte Vorarlberger in diesem Bericht Informationen und Empfehlungen.


Download:
Tätigkeitsbericht 2009 des Vorarlberger Kinder- und Jugendanwaltes Land als Download. PDF, 44 S., 5,5 MB, 28.5.2010

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