Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschrechte (EGMR) ist mittlerweile klar, dass die Diskriminierung der Väter menschenrechts- und verfassungswidrig ist. Der EGMR kam zur Erkenntnis, dass die österreichische Rechtslage, wonach der Vater eines unehelichen Kindes nur dann die Obsorge erhält, wenn die Mutter zustimmt oder das Kindeswohl gefährdet ist, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt. Es müsse die Möglichkeit geben, dass das Gericht beiden Eltern die gemeinsame Obsorge einräumt, wenn dies für das Kind vorteilhafter ist oder das Gericht entscheidet, ob die alleinige Obsorge der Mutter oder des Vaters günstiger ist.
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