Novellen. Im Jahre 1999 war ein "neues" Jugendgesetz in Kraft getreten, das in den Jahren 2004, 2007 und zuletzt im März 2008 novelliert wurde, wobei es in der Hauptsache darum zuletzt ging, Jugendliche besser im Bereich der Genuss und Suchtmittel (z.B. Alkohol, Tabak) zu schützen. Konkret wurde zum
Beispiel der Besitz und der Konsum von Spirituosen und Alkopops für Kinder und Jugendliche gänzlich verboten.
Information. In einer Broschüre ist das Jugendgesetz in der derzeit geltenden Fassung mit wesentlichen Erläuternden Bemerkungen (EB) der Regierungsvorlagen
(RV 74/1998, 5/2004, 97/2007) abgedruckt.
Parallel zu dieser Information wurde eine Broschüre eigens für Jugendliche verfasst, in der die wichtigsten Inhalte des Jugendgesetzes vermittelt
werden.
Alle Broschüren können kostenlos im Amt der Vorarlberger Landesregierung, Jugendreferat, bezogen werden. Sie stehen auch im Internet zur Einsicht und zum Download zur Verfügung (Siehe unter "Links" unten)
Links:
Informations-Folder für Jugendliche: Das neue Vorarlberger Jugendgesetz
Das neue Vorarlberger Jugendgesetz - Arbeitsbehelf für Lehrer/-innen, Jugendleiter/-innen, Pädagogen/-innen, ... n dieser Broschüre ist das Jugendgesetz in der derzeit geltenden Fassung mit wesentlichen Erläuternden Bemerkungen (EB) der Regierungsvorlagen (RV 74/1998, 5/2004, 97/2007) abgedruckt.
Vorarlberger Jugendgesetz - Aktueller Gesetzestext
Die unterschiedlichen Regeln in den Bundesländern:
- Wie lange darf ich wegbleiben? (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder in Lokalen)
- Von welchen Orten halte ich mich besser fern?
- Welche Medien, Gegenstände und Dienstleistungen soll ich meiden?
- Ab wann darf ich rauchen und Alkohol trinken?
- Darf ich mit Zustimmung meiner Eltern in Hotels, auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen übernachten?
8.4.10/21.11.11/
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