Die Schweiz ist damit eines der wenigen Länder Europas, wo käuflicher Sex mit 16- und 17-jährigen Jugendlichen nicht strafbar ist. Wegen dieser rechtlichen Lücke war die Schweiz in dem Jahresbericht des US-Aussenministeriums über die weltweiten Bemühungen zur Beseitigung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu den Staaten mit mangelhafter politischer Handhabe gegen Menschenhandel zurückgestuft worden.
Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, wird sich künftig strafbar machen. Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) will der Bundesrat den Schutz Minderjähriger verstärken. Die Schweiz erfüllt damit die Bedingungen für einen Beitritt zur Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision verabschiedet.
Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.
Die Schweiz hat die Konvention am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitgehend. In einzelnen Punkten geht die Konvention allerdings weiter als das geltende Strafrecht, insbesondere weil sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt.
[Rätischer Bote] LINK ➨
- Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten werden künftig bestraft
- US-Bericht über Menschenhandel 2012
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