
Bildquelle: Aktion: Schmiss gegen Rechts
Die Landeshauptmannwahl in Kärnten hat gezeigt, wo die realen Koalitionen noch sind und dass in der ÖVP kein Umdenken stattgefunden hat. Vielmehr beteiligt man sich an vorderster Front an der Demontage demokratischer Insttutionen.
Während bei allgemeinen Wahlen das Wahlgeheimnis als Voraussetzung eines FREIEN, PERSÖNLICHEN und GEHEIMEN Wahlrechtes strafrechtlich geschützt ist, praktizieren ÖVP und FPÖ bei der Landeshauptmannwahl das pure Gegenteil. Die FPÖ gibt - ganz in der Tradition der Anschlussabstimmung ans Deutsche Reich - die Stimme gleich offen unter dem Blitzlichtgewitter der Journalisten ab. Die ÖVP macht es noch devoter: Die Kärntner ÖVP-Abgeordneten unterschreiben ihren Stimmzettel gar. Die Unterschrift entscheidet über ihre Zukunft. Das ist unzulässiger politischer Druck, den das Wahlgeheimnis und die Wahlzelle eigentlich verunmöglichen will.
§ 268 Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses
Wer einer dem Schutz des Wahl- oder Abstimmungsgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt oder gestimmt hat, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
In jeder entwickelten Demokratie ist ein solcher Vorgang undenkbar und würden die gekennzeichneten Stimmzettel als ungültig gewertet werden. Diese Vorgangsweise ist ein offener Anschlag gegen das freie und geheime Wahlrecht. Denn das Wahlgeheimnis ist ein konstituierendes Element der Demokratie und nicht etwa nur eine persönliche Angelegenheit. Das Beispiel Kärntens hat es ja gezeigt: Mit der Offenbarung der Stimmabgabe haben ÖVP und FPÖ den Personenkreis eingeengt in dem das BZÖ jetzt nach dem "Verräter" suchen kann und wird. Wer sein Wahlverhalten förmlich öffentlich macht, offenbart auch das der anderen. Wer nicht in der Wahlzelle sondern öffentlich den Stimmzettel ankreuzt, übt Druck auf die anderen aus, dies auch zu tun und provoziert die Frage, ob den ein Abgeordneter sein Stimmverhalten zu verbergen habe. Es ist wie 1938 bei der "Anschlussabstimmung": Wer erst in die Wahlzelle geht, macht sich schon verdächtig.
Wenn die Abgeordneten des österreichischen Nationalrates all ihre Sinne beisammen haben und im Sinne der demokratischen Ordnung Österreichs, im Sinne der Verfassung auf die sie geloben bei der Wahl des Nationalratspräsidiums nicht die Wahl des bekennenden Olympia-Burschenschafters Dr. Martin Graf aktiv und mit ihrer Stimme zu verhindern trachten, dann machen sie sich zu Quislingen der Demontierer der demokratischen Institutionen Österreichs.
Wenn die roten und schwarzen Koalitionsspiele um Rot-Grün oder Schwarz-Grün sich nicht als plumpe Wählertäuschung verifizieren sollen, dann wählen sie die Alternative Dr. Van der Bellen - einen ausgewiesenen Demokraten - in das Amt des Dritten Nationalratspräsidenten!
Es gibt nur einen Grund für SPÖ und ÖVP sich in dieser Situation auf den "Usus" zu berufen, nämlich zu fürchten, dass man demnächst selber auf dem dritten Platz landet. Dann aber ... wird aber dieser "Usus" so oder so abgeschafft sein. In einem gänzlich anderen Verständnis.
Mehr:
Es gibt keinen Grund Dr. Van der Bellen nicht ins Nationalratspräsidium zu wählen!
Lob der Blogcrowd: Dr. Martin Graf korrigiert Nazijargon!
Martin Graf (Burschenschaft Olympia)
Aktion: Schmiss gegen Rechts
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