Dr. Martin Graf (FPÖ) - Dritter Nationalratspräsident als Holocaustleugner?

Holocaustleugnung: Erinnerung an die Opfer des Holocaust = Feindliche Propaganda?

Der dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FP) lehnt seinen Rücktritt nach einer Attacke auf Ariel Muzicant kategorisch ab. Er hatte in einem Kommentar in der "Neuen Freien Zeitung" geschrieben, dass der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde der "Ziehvater des antifaschistischen Linksterrorismus" sei. Diese Formulierung ist ein unmittelbarer Rückgriff auf Ideologie und Propaganda des Dritten Reiches. Martin Graf muss gehen!

Man muss den nun plötzlich auch bei ÖVP und in der SPÖ sich endlich besinnenden Politikern entgegenhalten, dass es sich bei dieser Äußerung nicht um eine "unentschuldbare Entgleisung" handelt. Denn es handelt sich nicht um einen Unfall - wie das Wort Entgleisung nahelegt - sondern um einen planvollen Antisemitismus. Und Dr. Martin Graf ist hier Wiederholungstäter!

SPÖ und ÖVP hätten niemals die Wahl von Dr. Martin Graf zulassen dürfen. Hier ist bereits mehrmals ausgeführt worden, dass Martin Graf auf seiner Website das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes ganz im Nazijargon als "Feindliche Propaganda" bezeichnet hat. Eine Holocaustleugnung - auch im strafrechtlichen Sinne - lag sehr sehr nahe und daher ist diese Formulierung nach der Berichterstattung hier in "Linksextreme Propaganda" gewandelt worden. Damit, dass das Dokumentationsarchiv zur feindlichen Propaganda, dass man die Erinnerung an die Opfer des Holocaust als Feindpropaganda herabwürdigt, ist der Sachverhalt einer Holocaustleugnung erfüllt, ob er auch den strafrechtlichen Sachverhalt trifft, das hätte die Staatsanwaltschaft eigentlich längst zu prüfen und m.E. auch zu verfolgen gehabt. Doch auch mit der Bezeichnung "Linksextreme Propaganda" verbleibt man im - strafrechtlich allerdings weniger deutlich faßbaren - Nazijargon und der Holocaustleugnung.

Dieser Sachverhalt war vor der Wahl von Dr. Graf bekannt und hätte sowohl von SPÖ als auch von ÖVP berücksichtigt werden müssen.


Was heißt hier Anlassgesetzgebung? Martin Graf hat zu gehen!

Die Schutzbehauptung der ÖVP, dass die Einführung einer Abwahlmöglichkeit des Dritten Nationalratspräsidenten eine Anlassgesetzgebung sei, straft sich selbst: Denn jede Gesetzgebung ist Anlassgesetzgebung! Eine Pensionserhöhung oder die Abschaffung der Studiengebühren, eine Steuerreform oder ein Konjunkturpaket ist und bleiben Anlassgesetzgebung. Was sonst? Dieser Anlass aber ist einer, über den man nicht zur Tagesordnung übergehen kann ohne sich mitschuldig zu machen.

Mehr:
Ich fordere den Rücktritt von Martin Graf als Dritter Präsident des Nationalrats
Lob der Blogcrowd: Dr. Martin Graf korrigiert Nazijargon!
Dr. Martin Graf im Nazijargon: DÖW ist "Feindliche Propaganda"
FPÖ-Hohenems: Im Auftrag deutscher Neonazis?

Tidak ada komentar:

Posting Komentar