Sie versteigen sich gar zu der Behauptung, dies sei ein Vollarbeitsplatz, wiewohl kein einziger dieser Abgeordenten nur diese Aufgabe wahrnimmt. Was täte er auch zwischen den wenigen sitzungen? Realiter ist es so, dass nicht einmal jedes Monat eine einzige Sitzung abgehalten wird und - Absenzen hin, Absenzen her - dafür pro Kopf und Nase rund 6000 Euro 14 mal im Monat ausbezahlt werden. Eine saftige Parteien- und Klubförderung und die Bezahlung des Klubpersonals zur Verwaltung des Freizeitkalenders der Damen und Herren Abgeordneten kommen noch hinzu.
Rettungsring.
Dabei hat ihnen ausgerechnet Bernhard Amann den Rettungsring zugeworfen. Längst wird eine Bundesstaatsreform diskutiert, die die Abschaffung der Länder vorsieht. Die Länder haben auch keine autonome Funktion mehr und keine Aufgaben. Besser hätten es die Parteien gar nicht dokumentieren können als etwa heute, wo sie mangels eigener Themen gegen einen läppischen Beatles Titel auf einem Veranstaltungsplakat der Sozialistischen Jugend sich mokkieren.
Das Abendparlament ist im Gegensatz zu den bisher diskutierten Bundesstaatsreformplänen ein demokratiepolitischer. Während alle anderen Vorschläge - insbesondere die aus den Reihen der ÖVP - darauf abzielen Demokratie zu reduzieren und regional bazuschaffen, ist der Vorschlag von Bernhard Amann ein offensiver: Die mittelbare Bundesverwaltung und die Landesverwaltung werden in einen breiten demokratischen Prozess einbezogen. Selbst wenn er in den kommenden fünf Jahren keinen einzigen weiteren Vorschlag im Vorarlberger Landtag einbringen sollte, hat er mehr getan als alle derzeitigen 36 Abgeordenten zusammen, die immerhin - wenn man die Parteienförderung sich auch noch ansieht - in 5 Jahren mindestens fünf Millionen Euro gekostet haben.
Für was? Für 0,75 Leer-Sitzungen je Monat. Ein tolles Arbeitslosengeld!
Anhang:
Konservative Reformvorschläge
-> Die österreichische Staatsreform: Die Reformvorschläge zum Landtag
6.7. Landtage
„Wofür brauchen wir neun vollbesetzte Landtage?“ (Föhrenbergkreis)
„Es ist ja lächerlich, dass wir mit acht Millionen Menschen zehn gesetzgebende Körperschaften haben ... Wer einmal einer Landtagsitzung beigewohnt hat, dem kommen die Tränen...“ (Haselsteiner)
Bei der Beurteilung der Frage nach der Sinnhaftigkeit von 9 Landtagen als gesetzgebende Körperschaften ohne tatsächliche gesetzgeberische Kompetenzen gibt es große Übereinstimmung – allerdings sind gerade in dieser Frage nahezu unüberwindliche Widerstände zu erwarten. Tatsächlich sind die meisten Landespolitiker am Erhalt des Status quo interessiert, der ihnen ein Höchstmaß an Eigenständigkeit ohne die Übernahme echter Verantwortung ermöglicht. Die wenigsten verlangen deshalb auch mehr Eigenständigkeit, wären sie damit doch gezwungen, auch mehr Verantwortung im finanzpolitischen Bereich zu übernehmen.
• Österreich ist nicht „zu klein“ für neun Bundesländer – denn es gibt keine „optimale Größe“ für Bundesstaaten. Allerdings ist Österreichs Föderalismus „verkorkst“ und der politischen Klasse fehlt die Kraft für eine Verfassungsdiskussion (Hösele).
• Der Bund, aber auch die Länder haben wichtige Teile ihrer Gesetzgebungskompetenzen an die Europäische Union abgetreten. Aufgrund der von Haus aus geringeren Kompetenzen macht sich dies aber auf Länderebene stärker bemerkbar. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Aufgaben den Landtagen in Hinkunft bleiben werden, bzw. sogar ob der Aufwand für die neunfache Schaffung solcher Ausführungsgesetze überhaupt gerechtfertigt ist (Polaschek).
• Hirschmann hält die Landesgesetzgebung für „reine Scheingesetzgebung“.
• Bayern etwa kommt mit ca. 200 Abgeordneten und 20 Regierungsmitgliedern aus; in Österreich sind es fast 700 Abgeordnete und 100 Regierungsmitglieder („Overkill an politischem Personal“, Schilcher). Bei einem reinen Vollzugsföderalismus braucht man nicht 9 Gesetzgebungsmaschinerien. Vernichtend fällt auch Bernd Schilchers Diagnose zur österreichischen Gesetzgebung aus: „Sie ist im Grunde genommen eine detailverliebte, geschwätzige Verwaltungsanweisung von Beamten an Beamte mit gewissen unvermeidbaren Auswirkungen auf Bürger“.
• Direktwahl der Regierungen und Einsparung der Landtage (Welan).
• Der Grazer Universitätsprofessor Hannes Pichler nahm den Gedankengang Hirschmanns auf und schlug die Ersetzung der neun Landesparlamente durch einen gemeinsamen "Generallandtag" vor. In diesem Modell würden die Länder ihre jetzigen Kompetenzen behalten, diese aber gemeinsam ausüben. Anstatt neun Jugendschutzgesetze würde der Generallandtag also ein „Landesjugendschutzgesetz“ für alle Länder (mit allfälligen Sonderbestimmungen für einzelne Länder) beschließen. Außerdem kämen ihm die Aufgaben des bisherigen Bundesrates zu; die Tagungen fänden abwechselnd in den Ländern statt. Der Vorteil einer solchen Struktur wäre eine Vereinheitlichung der verschiedenen Landesgesetze und die Möglichkeit, länderübergreifende Planungen vorzunehmen. Außerdem wäre die formelle Errichtung von Großregionen hinfällig.
Mehr:
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