Preistreiberei Gehaltskonto: 5000 % Aufschlag bei Überziehungszins


Bernhard Amann von der Vorarlberger Liste "Die Gsiberger" fordert in einer Presseaussendung die Festsetzung von amtlichen Preisen für Kontogebühren, Soll- und Habenzinsen bei Konten und Sparbüchern für alle Konten und Sparbücher denen ein Verbrauchergeschäft nach dem österreichischen Konsumentenschutzrecht zugrunde liegt.

Für die Wirtschaft sieht Bernhard Amann zwar eine ebensolche Regelung für notwendig und erwartet sich, dass deren Interessensvertretung ebenso tätig wird.

Hintergrund. Die österreichischen Steuerzahler haften für ein Milliardenpaket für die Banken. Zudem wurde durch die staatliche Garantie für die bei den Banken einbezahlten Sparguthaben übernommen. Dann ist es aber unerträglich, dass Habenzinsen in der Regel über nicht mehr als 0,25 % (auch darunter) und Überziehungszinsen in der Höhe von 12 bis 13 % (auch darüber) kassiert werden. Zudem haben die Vorarlberger Kreditinstitute einen nicht zu unterschätzenden Anteil an dem Sachverhalt, dass die Vorarlberger am ärgsten mit Fremdwährungskrediten verschuldet sind.

Die Überziehungszinsen hält Bernhard Amann generell für rechtswidrig, da die Überziehung nur durch aktive "Kreditgewährung" durch das Kreditinstitut zustande kommt, also keineswegs ein einseitiger Akt ist, der einen "Strafzins" rechtfertigt.

Für Verzugszinsen fehlt der Bank auch ein realer Schaden, da sie das Geld ja ohnedies nur einmal verleihen kann. Verzugszinsen als Konventionalstrafe wären ohnedies auch dem richterlichen Mäßigungsrecht unterworfen und was hindert dann die amtliche Preisregelung, die sittenwidrigen Bestandteile der Kredit- und Kontoführungsverträge bereits per Verordnung als rechtswidrig zu normieren und für die Kunden Rechtssicherheit und Transparenz herzustellen.

Es besteht daher weder aus dem Titel des Schadenersatzes noch aus dem Titel einer Konventionalstrafe ein Anspruch - so quasi als Verzugszins. Der Aufschlag von weit über 1000 Prozent auf den EZB-Geldbeschaffungszins als auch des 5000 Prozent des Habenzinses ist ein sittenwidriges Ausnützen der Zwangslage von Konsumenten, dem durch eine amtliche Preisregelung der Riegel vorzuschieben ist.

Sausgruber gefordert. Bernhard Amann erwartet von Landeshauptmann Sausgruber bereits vorgängig die umgehenden Veranlassungen bei der landeseigenen Hypothekenbank. Allein dies würde schon die Wettbewerbssituation zumindest auf dem Vorarlberger Markt verändern und zu einer freiwilligen Beschränkung der Kreditinstitute hier führen. Dies sollte doch ein Anliegen eines Landeshauptmannes von Vorarlberg sein können.

Mehr:
Die Gsiberger

Tidak ada komentar:

Posting Komentar