
Angesichts derart misslicher und undemokratischer Umstände, werden wir ab sofort die Bürgerinnen dieser Republik darauf aufmerksam machen, dass nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die auch innerstaatliches österreichisches Verfassungsrecht (!) ist - keine Verpflichtung zur Rundfunkanmeldung gibt. Damit ist die Existenz dieses Parteienrundfunks ohnedies nur noch eine Frage von wenigen Tagen.
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ORF.-Rundfunkbewilligungen sind rechts- und verfassungswidrig!
12.9.09/24.3.12/
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