Die vorliegende Publikation der Statistik Austria beinhaltet eine statistische Aufbereitung der rechtskräftigen Verurteilungen des Jahres 2010 nach verschiedenen juristischen und demographischen Merkmalen sowie einen Überblick der Entwicklung seit dem Jahr 1947. Neben der Verurteilungsstatistik ist auch die im Berichtsjahr 2007 erstmals veröffentlichte Wiederverurteilungsstatistik zentraler Bestandteil der Gerichtlichen Kriminalstatistik.
Grundlage der Gerichtlichen Kriminalstatistik ist ein vom Strafregisteramt übermittelter Auszug aus dem Strafregister, welcher von der Statistik Austria ausgewertet wird (§ 13 des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277, in der geltenden Fassung). In der Verurteilungsstatistik sind die rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte des Berichtsjahres 2010 erfasst, die aufgrund gerichtlich strafbarer Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder den Nebenstrafgesetzen erfolgten. Bei einer Verurteilung wegen mehrerer strafbarer Handlungen wird die Verurteilung dem „führenden Delikt“ zugeordnet. Das ist jener Paragraph, der für den Strafsatz ausschlaggebend ist. Die Wiederverurteilungsstatistik umfasst alle Personen, die im Jahr 2006 rechtskräftig verurteilt worden sind (mit Ausnahme zu einer unbedingten Freiheitsstrafe) bzw. in diesem Jahr aus der Haft oder einem Maßnahmenvollzug entlassen worden sind und informiert darüber, ob diese Personen im Zeitraum von 2006 bis Ende 2010 neuerlich verurteilt worden sind.
Für Vergleiche der vorliegenden Publikation mit den Statistiken früherer Jahre wird auf die Ausführungen im Textteil verwiesen. Diese dokumentieren sowohl die geänderte Darstellung der Ergebnisse in der Publikation für das Berichtsjahr 2010 als auch gesetzliche Änderungen, die sich auf die Erstellung der Statistik auswirken bzw. Brüche in den Zeitreihen verursachen. In diesem Zusammenhang wird auf die zwischen den Jahren 1999 und 2000 stark gesunkene Zahl der Verurteilungen infolge der nun auch für Erwachsene anwendbaren Diversion im Strafrecht verwiesen. Die Erläuterungen zur Wiederverurteilungsstatistik wurden vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie beigestellt.
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