Gegenstand der Förderung. Es können kurzzeitige Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland an Universitäten und Hochschulen, sonstigen öffentlich anerkannten Forschungszentren, Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Sammlungen sowie an Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen gefördert werden.
Förderungswerberinnen/Förderungswerber. Förderbar sind Vorarlberger Landesbürgerinnen und Landesbürger sowie Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie zum Zeitpunkt der Bewerbung gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Vorarlberg hatten, die
- Studierende im zweiten Abschnitt ihres Studiums an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule sind oder
- Absolventinnen oder Absolventen einer Universität oder Hochschule sind, soweit der Studien- oder Forschungsaufenthalt nicht innerhalb einer betrieblichen Weiterbildung erfolgt.
- Studiert die förderungswürdige Person bereits an einer ausländischen Universität oder Hochschule, ist nur ein Studien-/Forschungsaufenthalt in einem Drittland förderbar.
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