OGH-Urteil: Sexarbeit ist nicht sittenwidrig

Der "Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern" liefert eine erste Einschätzung zu den Auswirkungen des OGH-Urteils (3Ob45/12g Entscheidungsdatum 18.04.2012), das die Sittenwidrigkeit der Sexarbeit endlich beendet.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil zum Verhältnis von SexarbeiterInnen und KundInnen gefällt (3 Ob45/12g). Der entscheidende Absatz lautet:
“Die Vereinbarung zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden ist nicht generell sittenwidrig iSd § 879 Abs 1 ABGB. Ein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung besteht nicht. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, so begründet diese Vereinbarung eine klagbare Entgeltforderung. Dieser Grundsatz gilt auch im Verhältnis zwischen Bordellbetreibern und Kunden.”
Die Entscheidung ist gerade auch für die (Vorarlberger) Kommunen wichtig. Jedenfalls hat der österreichische Städtebund den Beitrag wörtlich für seine Mitglieder auf der Website übernommen.

[Rätischer Bote] LINK ➨ 
Städtebund: Sexarbeit nicht mehr sittenwidrig – was nun?
Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
OGH-Urteil (3Ob45/12g Entscheidungsdatum 18.04.2012)
[Letzte Aktualisierung 23.6.12]

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