
Auf Grund eines Rechtsanspruches wurden im 1. Quartal 2009 in Österreich insgesamt nur 987 Personen (-0,2%) eingebürgert, davon 178 Personen (-14,8%) aufgrund der Ehe mit einer Österreicherin oder mit einem Österreicher, weitere 273 (-9,0%) Personen aufgrund eines mindestens 15-jährigen Wohnsitzes und nachhaltiger Integration. Unter dem Titel "Erstreckung der Verleihung" wurden 730 Ehegatten und Kinder österreichische Staatsbürger (-29,6%).
Xenophobie der Vorarlberger Landesregierung. In fast allen Bundesländern wurden von Jänner bis März 2009 weniger Einbürgerungsbescheide ausgestellt. Zwei Ausnahmen waren das Burgenland (48 gegenüber lediglich sechs Einbürgerungen im 1. Quartal 2008) und Oberösterreich, wo mit 374 um 27 bzw. 7,8% mehr österreichische Staatsbürgerschaften als im ersten Quartal 2008 verliehen wurden.
Den stärksten Rückgang gegenüber 2008 verzeichnete Vorarlberg mit -58,4% auf 84 Einbürgerungsfälle, gefolgt von Niederösterreich (-40,8%, auf 260) und Tirol (-33,2%, auf 175). Unterdurchschnittliche Rückgänge wurden in Wien (-20,2%, auf 798), in der Steiermark (-19,8%, auf 158), in Kärnten (-14,0%, auf 92) und in Salzburg (-9,9%, auf 146) verzeichnet. Fünf Personen mit Auslandswohnsitz wurden nach §10(4) Z2 bzw. nach §58c StBG 1985 idF 2005 eingebürgert.
Die Vorarlberger Zahlen verweisen nicht nur auf eine xenophobe Einbürgerungspolitik der Vorarlberger Behörden, sondern auch auf Familien- und Kinderfeindlichkeit. Aufgrund einer Ehe wurden gerade mal 4 Personen eingebürgert, als Kinder konnten gerade mal 16 die österreichische Staatsbürgerschaft bei den Vorarlberger Behörden erbetteln.
Gilt da der unselige Alemannenerlass in den Vorarlberger Behörden? Wo bleiben da die "Wortspenden" der politischen (Oppositions-)Parteien, die sich ansonsten im Verbalwettbewerb immer als die integrationsfreundlichsten überschlagen?
Mehr:
Alemannen-Erlass
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