ORF V versus VOL.at: Ein abgekartetes Spiel gegen die Informationsfreiheit?


VOL.at und ORF Vorarlberg haben (fast heimlich) eine Art Musterprozess gegen die Informationsfreiheit geführt, der sichtlich nur dazu dienen sollte ein Eigentumsrecht ("Urheberrecht") an einer Nachricht zu konsturieren. Da beide Seiten dasselbe Interesse an diesem Prozess hatten, ist er auch so ausgegangen. Zu diesem Zwecke wurden so stümperhaft von VOL.at abgekupferte Beiträge geklagt, dass das faktisch nur im Einvernehmen - als konzertierte aktion - geschehen konnte. Da ein erstinstanzliches Urteil nicht viel Wert gewesen wäre, hat man sich auch bis zum Oberlandesgericht Innsbruck "durchgerauft".

Zwar stark verkürzt, intendiert dies doch: Die Nachricht ist "geistiges" Eigentum des ORF und umgekehrt. Wer sich einer von ORF oder VOL.at (oder sonstwieigen Medienunternehmers) verbreiteten Nachricht bedient, tut gut daran, deren bekannt oberflächlichen und schlechten Informations-Stil nicht zu übernehmen. Sie haben sich ihren Ungeist auf Kosten der Gebührenzahler schützen lassen.

Die Medienpolitiker aller Parteien verharren derweil im Tiefschlaf.

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