
In Vorarlberg verweigert man den kranken Menschen mit ungenügenden deutschen Sprachkenntnissen - insbesondere auch mit medizinischen Fachbegriffen - in den Krankenhäusern Übersetzer, die sowohl den Patienten und den Medizinern behilflich sind. Für intimste Krankheitsbilder müssen Schulkinder und Personal als Übersetzer aushelfen, ohne Kontrolle darüber, ob sie auch richtig vermitteln und ob Vertraulichkeit gewährt ist. Damit verletzt man sträflich nicht nur die grundlegendsten Sorgfaltspflichten sondern auch die ärztliche Ethik, den "Eid des Hippokrates".

Es ist verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft nicht aktiv wird, denn immerhin ist in diesem Verhalten unschwer eine vorsätzliche Fahrlässigkeit gegen Leib und Leben offen zu erkennen, ebenso verwunderlich ist das Schweigen der Vorarlberger Parteien, der Vorarlberger Ärzteschaft und des Gesundheitsministers. Zivilcourage bleibt trotz dieser Schäbigkeit ein Fremdwort. Und die Stelle, die sich als Selbstverwaltungskörperschaft der Versicherten zu Wort melden und eine ordentliche Versorgung aller Kranken einfordern müsste, übt sich in Maulhaltung.

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